30. Dez 2021

Verlängerung der Förderprogramme INNO-KOM und go-digital

Das Bundeswirtschaftsministerium hat – wie im Koalitionsvertrag festgelegt – die Richtlinien der beiden Förderprogramme INNO-KOM (bis Ende 2022) und go-digital (bis Ende 2024) verlängert. Wir freuen uns, als bisheriger Projektträger die beiden Richtlinien auch im Jahr 2022 umzusetzen.

© Aniruth – adobestock
© Aniruth – adobestock

Am 27. Dezember 2021 wurde die neue Rrichtlinie zum Förderprogramm go-digital im Bundesanzeiger veröffentlicht. Auf ihrer Grundlage fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe zukünftig noch zielgerichteter und passgenauer in der Digitalisierung.

Die Verlängerung der Richtlinie zur FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen – Innovationskompetenz (INNO-KOM) sorgt für Kontinuität und Planungssicherheit. Unternehmerinnen und Unternehmer können sich auch in Zukunft darauf einstellen, an Forschungsideen und -vorhaben gezielt mitzuwirken und die vielfältigen Forschungsergebnisse für die unternehmerische Praxis zu nutzen.

Wir freuen uns, dass die Stärkung der Wirtschaft durch eine gezielte Digitalisierungs- sowie Wissenschaftsförderung in den nächsten Jahren weiter vorangetrieben wird.

Weiterführende Informationen zur Verlängerung der Förderprogramme:

Die Pressemitteilung zur Richtlinienverlängerung für INNO-KOM finden Sie hier.
Die Pressemitteilung zur Richtlinienverlängerung für INNO-KOM finden Sie hier.

Den Text der Richtlinienverlängerung für INNO-KOM finden Sie hier.
Den Text der Richtlinienverlängerung für go-digital finden Sie hier.

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