17. Jun 2021

Neue ZIM-Richtlinie veröffentlicht

Neue ZIM-Richtlinie veröffentlicht

Am 11. Juni 2021 traten Änderung in Kraft, mit denen das ZIM-Förderprogramm noch passgenauer pandemiebedingten Herausforderungen begegnet.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine angepasste ZIM-Richtlinie veröffentlicht, die es nun unter anderem auch sogenannten Unternehmen in Schwierigkeiten ermöglicht eine Förderung zu erhalten, die pandemiebedingt wirtschaftliche Einbußen hinnehmen mussten. Voraussetzung dafür ist, dass diese zum 31. Dezember 2019 keine Unternehmen in Schwierigkeiten waren.

Zudem gibt es für ZIM-Innovationsnetzwerke nun die Möglichkeit einer Verlängerung der maximalen Laufzeiten in begründeten Ausnahmefällen.
Darüber hinaus wurde die Regelung zu Beteiligungen zwischen Netzwerkmanagementeinrichtungen und Netzwerkpartnern angepasst und auch einige Vereinfachungen hinsichtlich der Antragsberechtigung von Forschungseinrichtungen fanden Berücksichtigung.

Insgesamt wurde ZIM damit weiter verbessert und bietet noch mehr Flexibilität bei pandemiebedingten Verzögerungen und der Prüfung der bilanziellen Situation bestimmter Unternehmen.

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