12. Jan 2023

Neue INNO-KOM-Richtlinie veröffentlicht

Mit der am 9. Januar 2023 in Kraft getretenen Förderrichtlinie INNO-KOM will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auch zukünftig Innovationen im Mittelstand anstoßen und in den Markt bringen.

Die neue Förderrichtlinie „Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen“ (INNO-KOM) ist am 9. Januar 2023 in Kraft getreten. Mit der ebenfalls weiterentwickelten Förderrichtlinie „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ (IGF) setzt das Bundeswirtschaftsministerium die Industrieforschung für den Mittelstand somit fort.

Als bisheriger Projektträger des Förderprogramms INNO-KOM freuen wir uns, dass die Stärkung der Wirtschaft durch eine gezielte Wissenschaftsförderung in den nächsten Jahren weiter vorangetrieben wird.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Pressemitteilung des BMWK
Text zur neuen INNO-KOM Richtlinie

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